Bitte geben Sie Schlagworte und KEINE vollständigen Sätze ein, da die Suchfunktion ansonsten jedes einzelne Wort suchen würde.
Bitte geben Sie Ihren gewünschten Suchbegriff ein. Nach der Eingabe von drei Buchstaben erhalten Sie Vorschläge zu Ihrem Suchbegriff. Sie können das Ergebnis durch die Eingabe weiterer Buchstaben erweitern. Bei Auswahl eines Suchbegriffs innerhalb der Liste wird Ihnen auf der rechten Seite eine Voransicht angezeigt. Mit Return oder Klick auf die Lupe wechseln Sie zur Suchergebnisseite.
Sie müssen die Einrichtung einer Baustelle rechtzeitig ankündigen.
Die sogenannte Vorankündigung müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.
Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, müssen Sie einen Koordinator beziehungsweise mehrere Koordinatoren bestellen.
Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, müssen Sie zusätzlich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Vorankündigung übermitteln müssen und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Sie müssen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung schicken. Nutzen Sie dafür das im Internet erhältliche Formular.
Die Vorankündigung muss folgende Angaben enthalten:
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle