Mit Ihrer Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aus dem Ausland inklusive der Erfüllung aller Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnraum sowie für die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Die Verpflichtung umfasst ebenso die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket) sowie die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung, wie Abschiebung (Paragraf 66 und 67 Aufenthaltsgesetz). Hierzu gehören auch Beförderungs- und Reisekosten bis zum ausländischen Zielort, inklusive eventuell notwendiger Begleiter-, Übersetzungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Kosten. Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Aufenthaltszeitraum des Gastes in Deutschland, höchstens jedoch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der Einreise. Vorher erlischt die Verpflichtungserklärung weder durch Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels noch durch die asylrechtliche Anerkennung (Paragrafen drei und vier Asylgesetz).