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23.11.2021 - Appell Straßen für Müll- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten Eine saubere Stadt fängt beim Parken an

Stadt Lahr und das Landratsamt appellieren gemeinsam, Straßen für die Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Die Müllabfuhr und der Bau- und Gartenbetrieb Lahr spüren täglich die Herausforderungen einer sauberen Stadt. Immer wieder können Mülltonnen nicht geleert oder gelbe Säcke bleiben am Straßenrand stehen, weil die Müllfahrzeuge einfach nicht durchkommen. So stimmt mittlerweile der Kommunale Ordnungsdienst in Lahr die Kontrollen des ruhenden Verkehrs mit dem Müllabfuhrkalender ab. Teilweise mussten Fahrzeuge auch schon abgeschleppt werden.

Übersicht über aktuelle Regeln:
Die Berufsgenossenschaft verbietet aus Sicherheitsgründen Müllfahrzeugen die Durchfahrt bei einer Restfahrbahnbreite von weniger als 3,55 m. Jedoch besteht für den Kommunalen Ordnungsdienst erst ab einer Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter die Möglichkeit, Fahrzeuge abzuschleppen. 

Im Interesse der Anlieger auf eine regelmäßige Müllabfuhr sollte deswegen darauf geachtet werden, die Durchfahrt von mindestens 3,55 Metern freizuhalten. Ein Alternativtermin ist nicht möglich, wenn die Müllabfuhr die Tonnen stehen lassen muss, weil sie nicht anfahren kann. Die nächste Möglichkeit einer Müllabfuhr besteht somit dann erst zum nächsten Abholtermin.

Die gleiche Problematik betrifft auch die Fahrzeuge der Rettungskräfte, die bei zugeparkten Straßen Probleme haben, einen Einsatzort zu erreichen.

Ein weiteres Ärgernis sind Hecken, Bäume und Sträucher, die in die Straße wachsen und nicht zurückgeschnitten werden. Auch dadurch werden Fahrbahnbreiten geschmälert und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.