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17.09.2021 - Führung in der Burgheimer Kirche am Samstag, 25. September 2021 Eine der ersten Steinkirchen am Oberrhein

Das Bild zeigt eine Ansicht auf den rechteckigen Turm der Burgheimer Kirche mit den gotischen Schall-Öffnungen.
Der Turm der Burgheimer Kirche
Quelle: Stadt Lahr
Beim Rundgang durch die Burgheimer Kirche am Samstag, 25. September 2021, erspüren Interessierte das mittelalterliche Leben wie in keiner anderen Kirche Lahrs.

Die Burgheimer Kirche ist ein besonderer Ort, an dem einst die Römer badeten, die Alemannen reich bestattet wurden und Wandmalereien die Gläubigen entzückten. Die ursprüngliche Kirche war im frühen siebten Jahrhundert eine der ersten Steinkirchen am Oberrhein. Die heutige Kirche geht auf einen romanischen Neubau zurück. Im Inneren sind Wandmalereien aus dem späten 15. Jahrhundert und einige Fundstücke aus dem siebten, achten und elften Jahrhundert zu sehen. Bis ins späte 15. Jahrhundert war die Burgheimer Kirche die Lahrer Stadtkirche.

Der Lahrer Stadtarchivar Thorsten Mietzner richtet die Führung im Rahmen der vom Stadtmarketing organisierten Reihe „Typisch Lahr. Führungen & Kulturgänge“ aus. Treffpunkt ist um 15 Uhr an der Burgheimer Kirche. Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von vier Euro pro Person wird direkt vor Ort bezahlt. Der Rundgang dauert circa eineinhalb Stunden.

Eine Anmeldung mit Übermittlung der personenbezogenen Daten ist bis spätestens Freitag, 24. September 2021, 12 Uhr per E-Mail an stadtmarketing@lahr.de oder vormittags auch telefonisch unter 07821 / 910-0128 erforderlich.

Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Der jeweilige Nachweis ist bei der Anmeldung anzugeben.

Bei der Führung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, da der Mindestabstand in Gruppen nicht immer eingehalten werden kann.