Der ehrenamtliche Dolmetscherpool der Stadt Lahr steht ausschließlich für Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Behörden, medizinische Praxen, usw. zur Verfügung.
Privatpersonen haben keinen Zugang zum den Dolmetscherpool.
Wenn Sie selbst nicht ausreichend Deutsch sprechen und für ein wichtiges Gespräch Unterstützung benötigen, dann bitten Sie die Einrichtung, in der das Gespräch stattfinden soll, sich bei der Koordination des Dolmetscherpools zu melden. Hierzu können Sie diesen Vordruck verwenden.
Für Einrichtungen in Lahr, die kein eigenes Budget für Dolmetschdienste haben, übernimmt die Stadt Lahr die Kosten. Einrichtungen außerhalb von Lahr tragen die Kosten selbst (mindestens 15 Euro pro Einsatz zzgl. Fahrtkosten). Wichtig: Die entstehenden Kosten werden ausschließlich von den jeweiligen Einrichtungen getragen. Die ehrenamtlich Dolmetschenden dürfen kein Geld von Privatpersonen annehmen.
Um einen Dolmetscheinsatz anzufordern, kontaktieren Sie bitte die Koordination des Dolmetscherpools:
Stadt Lahr / Abteilung Soziales
Friedrichstraße 7
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 910 5024 oder 0157 / 7886 4783
E-Mail: dolmetscherpool@lahr.de
Bitte beachten Sie:
- Die Dolmetschenden im Dolmetscherpool sind nicht professionell tätig. Es handelt sich um Laien, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
- Sie werden ausschließlich für mündliche Übersetzungen eingesetzt.
- Nicht zum Einsatz kommen sie bei psychologischen Behandlungen mit regelmäßigen Terminen sowie in Situationen, in denen vereidigte Dolmetschende vorgeschrieben sind (z. B. vor Gericht).
- Die Dolmetschenden unterliegen der Schweigepflicht.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Einsatz von ehrenamtlich Dolmetschenden. Einen ausführlichen Leitfaden mit Hinweisen zur Gesprächsführung gibt es hier.