Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

E-Lastenräder - Förderung beantragen

Verfahrensablauf

Für jedes Fahrzeug müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen.


Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.


Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid.


Leasing


Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie die Hälfte der bewilligten Zuwendung erhalten. Nutzen Sie das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular und schicken Sie es zusammen mit dem Leasingvertrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.


Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach drei Jahren, müssen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen an die L-Bank schicken. Nutzen Sie dafür das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.


Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restliche Förderung ausbezahlt.


Kauf


Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie des Kaufvertrages und des Zahlungsnachweises für das geförderte Elektrolastenrad. Hierfür ist das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu verwenden und elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de einzureichen.


De-Minimis


Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Fügen Sie jedem Antrag die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung bei.

Erforderliche Unterlagen

Kauf- oder Leasingvertrag

Frist/Dauer

31.12.2024

Kosten

keine

Sonstiges

Sie können maximal eine Förderung für 100 Elektrolastenräder bekommen.

Zuständig

L-Bank Baden-Württemberg