Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Einleitung

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.


Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung



  • eines Gewerbes,

  • einer Zweigniederlassung oder

  • einer Zweigstelle.


Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.


Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.


Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:



  • Name des Betriebs

  • Name der Gewerbetreibenden

  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift


Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie



  • Schuldtitel,

  • Vertragskopien oder

  • Rechnungen

Frist / Dauer

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)


Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat