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15.07.2024 - Gremium befasst sich mit Änderung der Hauptsatzung Der neue Lahrer Gemeinderat konstituiert sich

In seiner konstituierenden Sitzung am Montag, 22. Juli 2024, befasst sich der neu zusammengesetzte Lahrer Gemeinderat unter anderem mit einem Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr, die im Zuge der Neubildung der Ausschüsse erfolgen soll.

Die Satzungsänderung sieht vor, dass den beschließenden Ausschüssen – also dem Haupt- und Personalausschuss und dem Technischen Ausschuss – künftig jeweils 16 statt 14 Mitglieder des Lahrer Gemeinderats angehören. Die Besetzung nach dem Sainte Laguë/Schepers-Verfahren ergibt dann jeweils drei Sitze für die Kommunalen Freien Wähler Lahr (KFWL), AfD, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie einen Sitz für die FDP.

Bei den beratenden Ausschüssen werden es künftig jeweils elf Mitgliedern sein, wobei je zwei Sitze auf die KFWL, AfD, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Sitz auf die FDP entfallen würde. Beratende Ausschüsse sind der Ausschuss für Stadtmarketing und Standortentwicklung, der Kulturausschuss sowie der Umweltausschuss. Für den Ältestenrat gilt diese Verteilung ebenfalls. 18 Mitglieder hat weiterhin der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, der künftig in Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport umbenannt wird.

Ein Mitglied je Fraktion ist künftig in folgenden Gremien vertreten: Jugendgemeinderat, Beirat für Internationales, Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim, Pädagogischer Beirat, Beirat für Verkehrsangelegenheiten, Feuerwehrstrukturkommission, Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur und Baukommission. Beim Abwasserzweckverband werden es sieben Mitglieder sein.

Die Verwaltung wird den Gemeinderat noch mit dem Vorschlag befassen, den Stadtseniorenbeirat mit dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung zusammenzufassen. Außerdem sollen die Geschäftsordnungen für den Sportbeirat und den Interkulturellen Beirat überarbeitet werden. Die entsprechenden Beschlussvorlagen sollen dem Gemeinderat nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Hinderungsgründe der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Lahrer Gemeinderats liegen nicht vor.