Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Denkmalschutzangelegenheiten

Einleitung

Als Untere Denkmalschutzbehörde stellt die Abteilung Bauordnung denkmalschutzrechtliche Bestätigungen und Genehmigungen sowie Bescheinigungen gemäß Einkommenssteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt aus. Diese Entscheidungen werden teilweise in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg getroffen.