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03.04.2024 - Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Lahr legt Quartalsbilanz vor Bettelei, Sachbeschädigung und unerlaubtes Befahren

Zwei Männer, Ansicht von hinten, gehen durch die Fußgängerzone
Streife des KOD
Quelle: Stadt Lahr
Zahlreiche Kontrollen hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr im ersten Quartal des Jahres durchgeführt.

Im ruhenden Verkehr gab es insgesamt 4415 Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen und wegen Parkens ohne gültigen Parkschein.

Während Schwerpunktaktionen im gesamten Stadtgebiet wurden 23 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Beleuchtung an Fahrrädern festgestellt. Darüber hinaus führte der KOD im Rahmen landesweiter Verkehrsüberwachungen gemeinsam mit der Polizei Gurtkontrollen durch, bei denen elf Verwarnungen wegen Nichtanlegens des Gurtes ausgesprochen sowie ein Handyverstoß zur Anzeige gebracht wurden. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei und KOD soll zukünftig fortgesetzt und gemeinsame Schwerpunkte gesetzt werden.

Auch wurden für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Wege in Kippenheimweiler, der Einsteinallee, am Schutterlindenberg und am Gänsberg kontrolliert und 13 schriftliche Verwarnungen wegen unerlaubten Befahrens erteilt.

Des Weiteren wurden im ersten Quartal 19 Fahrzeuge abgeschleppt, die ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt waren.

Verschiedene Örtlichkeiten wie die Kaiserwaldhalle, das Stadion Dammenmühle, das Klostermattenstadion und die Stiftspassage werden derzeit in den Abendstunden verstärkt bestreift, da es vermehrt zu Klagen über illegale Müllablagerungen und Sachbeschädigungen gekommen ist. Vier Personen erhielten einen Platzverweis in der Stiftspassage, da sie Knallkörper abfeuerten.

Die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt wurden kontrolliert und 34 Verstöße gegen die Hausordnung wie beispielsweise die Regelungen zum Brandschutz geahndet.

Weiterhin hat der KOD das Betteln in der Innenstadt im Auge. Nach der Polizeiverordnung der Stadt Lahr ist besonders aufdringliches Betteln auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen untersagt. Darunter fällt auch das organisierte Betteln, Betteln in Demutshaltung und Betteln mit Tieren, sobald diese im Vordergrund stehen. Bei organisiertem und aggressivem Betteln wird eine Sicherheitsleistung erhoben und ein Platzverweis erteilt. In drei Fällen wurde hier der KOD aktiv. Am Friedrich-Ebert-Platz erhielt eine obdachlose Person zudem einen Platzverweis, da sie Jugendliche nach deren Ausweisen gefragt hat.