Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Baugenehmigung beantragen

Einleitung

Für die Einreichung von Bauanträgen bei der Baurechtsbehörde der Stadt Lahr nutzen Sie bitte die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - ViBa“. 

Verfahrensablauf

Für die Einreichung eines Bauantrages durch Entwurfsverfassende ist eine einmalige Registrierung mit dem sogenannten „Unternehmenskonto“ vorgesehen. Hierfür ist die Authentifizierung mit einem Elster-Zertifikat erforderlich. Da die Zugangsdaten zum Teil postalisch versendet werden, sollten sich Entwurfsverfassende für die erstmalige Registrierung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit einplanen.

Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Vordrucke im PDF-Format stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter folgendem Link zur Verfügung:

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften

Frist/Dauer

keine

Kosten

Abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle. Erkundigen Sie sich dort.

Sonstiges

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.


Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO):



  • § 43 Entwurfsverfasser

  • § 53 Bauvorlagen und Bauantrag

  • § 55 Nachbarbeteiligung

  • § 58 Baugenehmigung

  • § 59 Baubeginn

  • § 67 Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage


Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung -LBOVVO):



  • § 2 Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren

  • § 4 Lageplan

Zuständig

die untere Baurechtsbehörde


Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.