Baugenehmigung beantragen
Einleitung
Für die Einreichung von Bauanträgen bei der Baurechtsbehörde der Stadt Lahr nutzen Sie bitte die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - ViBa“.
Verfahrensablauf
Für die Einreichung eines Bauantrages durch Entwurfsverfassende ist eine einmalige Registrierung mit dem sogenannten „Unternehmenskonto“ vorgesehen. Hierfür ist die Authentifizierung mit einem Elster-Zertifikat erforderlich. Da die Zugangsdaten zum Teil postalisch versendet werden, sollten sich Entwurfsverfassende für die erstmalige Registrierung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit einplanen.
Erforderliche Unterlagen
Entsprechende Vordrucke im PDF-Format stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften
Kosten
Abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle. Erkundigen Sie sich dort.
Sonstiges
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung (LBO):
- § 43 Entwurfsverfasser
- § 53 Bauvorlagen und Bauantrag
- § 55 Nachbarbeteiligung
- § 58 Baugenehmigung
- § 59 Baubeginn
- § 67 Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage
Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung -LBOVVO):
- § 2 Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren
- § 4 Lageplan
Zuständig
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.