Einleitung
Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU.
Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.
Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten.
Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer transferieren können.
Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie können sie im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erhalten.
Trainee in diesem Sinne ist, wer
- über einen Hochschulabschluss verfügt,
- ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
- entlohnt wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.
Sonstiges
Die ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen Ausland beantragt werden. Eine Beantragung im Inland ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
- § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte