Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

06.03.2024 - Stadt Lahr vergibt Standorte für Informationsstände Anträge für Wahlwerbung bis 13. März 2024 einreichen

Die Stadt Lahr bittet die politischen Parteien, die Wahlwerbung in Form von Informationsständen oder Plakatierungen in Lahr betreiben möchten, ihre Anträge bis Mittwoch, 13. März 2024, einzureichen – per E-Mail an sven.weiss@lahr.de oder per Post an: Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, z. Hd. Herrn Weiß, Rathausplatz 4, 77933 Lahr.

Die Parteien haben die Möglichkeit, in den sechs Wochen vor der Wahl Informationsstände auf öffentlichen Plätzen gebührenfrei abzuhalten. Um ein faires Vergabeverfahren zu gewährleisten, klassifiziert die Stadt Lahr die Standorte nach deren Beliebtheit und teilt sie in einem rollierenden System zu. Auf diese Weise wird die Gleichbehandlung der Parteien sichergestellt. In diesem System berücksichtigt werden alle Parteien, die ihre Anträge rechtzeitig einreichen. Bei später eingehenden Anträgen können die Standorte nur noch nach Verfügbarkeit zugeteilt werden.

Den Antrag zur Beantragung von Wahlwerbung gibt es auf der Website der Stadt Lahr, www.lahr.de, unter dem Reiter Stadt + Verwaltung / Wahlen + Abgeordnete / Übersicht Wahlen.