Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Abwasserbeitrag

Einleitung

Wenn ein Grundstück erstmals an die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regelt die Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr. Eine Kurzdarstellung zur Berechnung des Beitrags finden Sie nachfolgend.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice unter der Telefonnummer 07821 / 910-0614 gerne zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Auch haben Sie die Möglichkeit durch die Beitragsstelle eine Auskunft über die Abwasserbeitragssituation eines Grundstücks zu erhalten.


Die Grundlage zur Ermittlung des Abwasserbeitrags ist die Größe des Grundstücks. Dies ist in den meisten Fällen die grundbuchmäßige Grundstücksfläche. Die Höhe des Beitrags wird auch durch die mögliche bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks bestimmt. So ist für ein Grundstück, das lediglich mit einem Vollgeschoss bebaut werden kann, ein niedriger Beitrag zu entrichten, als für ein Grundstück das zum Beispiel mit einem dreigeschossigem Gebäude, bebaut werden kann. Deshalb wird die Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, der sich aus der möglichen Bebaubarkeit zum Beispiel durch Bebauungsplan oder das Vorliegen einer Baugenehmigung ergibt.

Aus der Berechnung ergibt sich die Nutzungsfläche. Diese wird mit einem sich aus der Globalberechnung ergebenden Beitragssatz multipliziert.