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17.05.2024 - Stadtverwaltung appelliert zur gegenseitigen Rücksichtnahme Abendliche Ruhestörungen vermeiden

Wenn die wärmere Jahreszeit beginnt, laden die Temperaturen wieder dazu ein, die Abende draußen zu genießen. Dabei kann es unter Umständen auch mal später und lauter werden. Folglich steigt die Anzahl von Beschwerden, die beim Polizeirevier Lahr eingehen und dann vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) oder einer Polizeistreife vor Ort zu überprüfen sind.

Ärger und ordnungsrechtliche Maßnahmen sind jedoch oft vermeidbar: Die Stadtverwaltung appelliert zur gegenseitigen Rücksichtnahme, gerade im eng bebauten innerstädtischen Raum. Um 22 Uhr beginnt die Nachtruhe, auf die vor allem Familien mit Kindern sowie Menschen in Schichtarbeit dringend angewiesen sind. In begründeten Einzelfällen wie beispielsweise Geburtstagsfeiern ist es ratsam, die Nachbarschaft vorab zu informieren – erfahrungsgemäß ist dann eine gewisse Toleranz im Sinne des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Regel vorhanden.

Wenn Beschwerden eingehen, entscheidet die Polizei beziehungsweise der KOD vor Ort, ob es sich tatsächlich um eine Ruhestörung handelt. In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.