Blick über Lahr

Wohnen

Sozialwohnungsquote

Am 24. Juli 2017 hat der Gemeinderat die Einführung einer Sozialwohnungsquote ab 01. Januar 2018 bei Wohnungsneubau beschlossen.Durch steigende Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an gefördertem und somit bezahlbarem Mietwohnraum in der Stadt Lahr. Viele Städte nutzen bereits eine Sozialwohnungsquote für den Neubau von Wohnungen im Stadtgebiet. Demnach müssen Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe eine entsprechende Menge an mietpreisgebundenen Wohnungen beinhalten. Von den geförderten Mietwohnungen sollen Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen profitieren, um weiterhin den Zugang zu preiswertem Mietwohnraum zu ermöglichen. Auf der Internetseite der L-Bank finden Sie die jeweils geltenden Förderprogramme des Landes für Mietwohnraum.