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30.11.2021 - Stadt Lahr und Polizei weisen auf Straftatbestand hin Vorgehen gegen gefälschte Impfpässe

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr und die Polizei gehen gemeinsam gegen gefälschte Impfpässe und Impfzertifikate vor – und waren bei einer Wohnungsdurchsuchung in Lahr erfolgreich.

Das Ordnungsamt der Stadt Lahr war davon in Kenntnis gesetzt worden, dass eine in Lahr wohnhafte Person einen gefälschten Impfpass verwendet hatte, um digitale Impfzertifikate zu beantragen. Die Stadt beantragte daraufhin auf Grundlage des Polizeigesetzes beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss, um in der entsprechenden Privatwohnung den Impfpass, das Impfzertifikat sowie das Mobiltelefon, auf dem die digitalen Zertifikate abgespeichert waren, zu beschlagnahmen. Parallel dazu liefen bereits strafrechtliche Ermittlungen: Die Verwendung eines gefälschten Impfpasses oder Impfzertifikats ist eine Straftat, auch wenn das Dokument nicht selbst hergestellt wurde.

Das Gericht bewilligte den Durchsuchungsbeschluss, sodass KOD und Polizei gemeinsam die Privatwohnung aufsuchen konnten. Der sich dort aufhaltende Ehemann der betreffenden Person händigte den Impfpass und das Impfzertifikat aus. Die Person selbst brachte ihr Mobiltelefon später freiwillig auf dem Polizeirevier Lahr vorbei. Dort wurden die digitalen Zertifikate von dem Gerät gelöscht. Der gefälschte Impfausweis und die erlangten Zertifikate wurden der Staatsanwaltschaft für das weitere Strafverfahren übermittelt.

Stadt und Polizei weisen darauf hin, dass sie bei künftigen Fällen ebenso konsequent verfahren werden. Gefälschte Impfzertifikate und Impfpässe werden als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft, da sich nicht-immunisierte Personen hierdurch unerlaubt Zutritt zu Veranstaltungen oder Einrichtungen verschaffen können. Wohnungsdurchsuchungen mit dem Ziel, diese Dokumente zu beschlagnahmen, sind daher gerechtfertigt.

Darüber hinaus drohen den betreffenden Personen strafrechtliche Konsequenzen: Sowohl das Herstellen als auch das Gebrauchen eines gefälschten Impfpasses kann nach dem Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert werden.