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10.11.2021 - Dokumentarfilm zum Thema Arbeitsmigration Vom Gelben Meer in den Schwarzwald

Junge Chinesin von hinten mit dem Gesicht zum Meer
Farewell Yellow Sea
Quelle: Europäisches Filmfestival der Generationen
Die Stadt Lahr zeigt am Dienstag, 16. November 2021, ab 15 Uhr im Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle, Bei der Stadtmühle 2 in Lahr, den Dokumentarfilm „Farewell Yellow Sea“, der eine junge Frau aus China bei ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin in Deutschland begleitet.

Qing hat mit 23 Jahren ihr Heimatland China noch nie verlassen und freut sich darauf, die Welt jenseits des Gelben Meers zu entdecken. Da im fernen Deutschland dringend Altenpflegekräfte gesucht werden, macht sie sich auf den Weg und landet in Schopfheim im Schwarzwald. Während Qing und ihre Kolleginnen dort beispielhafte Arbeit leisten und nebenbei für ihre Abschlussprüfung lernen, mahnt der Film zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Altenpflegekräften und offenbart aus der Perspektive einer Arbeitsmigrantin den mitunter schwierigen Prozess des Ankommens in einer fremden Kultur.

Der Film gehört zum Programm des 12. Europäischen Filmfestivals der Generationen, das vom seit Freitag, 1. Oktober, bis einschließlich Dienstag, 30. November 2021, an bundesweit mehr als 150 Standorten stattfindet. Das Filmfestival möchte seine Gäste für den demografischen Wandel sensibilisieren und sie zu einem Dialog über zukunftsrelevante Themen anregen. Aus diesem Grund sind Publikumsgespräche im Anschluss an die Filmvorführungen zentraler Bestandteil des Festivalkonzepts. Nach dem Film „Farewell Yellow Sea“ findet eine Diskussion mit Gabi Hug, ehemalige Praxisanleiterin am Ortenau Klinikum Lahr, und zwei ausländischen Pflegekräften des Klinikums, Natascha Janevska und Renz Gonzales, statt.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Aufgrund der Corona-Regelungen ist eine vorherige Anmeldung bei Charlotte Wolff, Integrationsbeauftragte der Stadt Lahr, Telefon 07821/3271144, E-Mail charlotte.wolff@lahr.de, erforderlich. Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In der Warnstufe müssen die Teilnehmenden geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen, negativen PRC-Test vorweisen. Es besteht die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten und zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.