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23.07.2021 - Fütterung der Wassertiere führt zu Verunreinigungen Stegmattensee weiterhin für Badebetrieb gesperrt

Die wöchentlich entnommenen Wasserproben aus dem Stegmattensee haben erneut Werte ergeben, die einen regulären Badebetrieb nicht gestatten.

Für den Badebetrieb im Stegmattensee gelten die Grenzwerte für Naturbäder, die wesentlich strenger sind als beispielsweise diejenigen für Baggerseen. Die aktuellen Werte zeigen eine massive Verkeimung mit Escherichia coli (E. coli) und Enterokokken. E. coli ist ein Bakterium, das außerhalb seines natürlichen Biotops – dem Darm von Warmblütern – rasch abstirbt. Somit deutet sein Vorkommen auf eine relativ aktuelle fäkale Verunreinigung hin. Enterokokken wiederum zeigen unter anderem eine Verschmutzung durch Wasservogelfäkalien an.

Wertüberschreitungen dieses Ausmaßes und dieser Dauer gab es in den vergangenen Betriebsjahren nicht. Einen Zusammenhang sieht die Stadtverwaltung mit dem unerlaubten Füttern von Wildtieren. Trotz der unmissverständlichen Verbotsbeschilderung rund um den See finden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs Lahr (BGL) immer wieder größere Futterablagestätten. Oft werden ganze Tüten mit Brotresten in den See gekippt, und auch ganze Brotlaibe wurden schon aus den Wasserfiltern entfernt.

Wildtiere wie das Wassergeflügel im Stegmattensee benötigen jedoch keine Fütterung – im Gegenteil: Ein Zufüttern mit Abfällen und Resten menschlicher Nahrung führt zu Krankheiten, ungewünschter Vermehrung und Zuzug weiterer Individuen, insbesondere Ratten. Seit diesem Jahr hat sich am Stegmattensee auch ein Schwanenpaar niedergelassen. Es hat mittlerweile Nachwuchs und ist sesshaft geworden. Auffällig ist, dass die Wasserqualität regelmäßig extreme Verkeimungen aufweist, seit die Schwäne hier sind. Ein Schwan kann täglich bis zu vier Kilogramm Futter aufnehmen und verdauen.

In der Konsequenz trägt das Füttern der Wildtiere wesentlich dazu bei, dass ein Badebetrieb am Stegmattensee nicht mehr möglich ist. Schon jetzt weisen zahlreiche Schilder auf die geltenden Fütterungsverbote hin, und auch der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig. Die Stadtverwaltung sieht sich in einem Dilemma: Einerseits erfreuen sich viele Parkbesucherinnen und Parkbesucher an den schönen Tieren, andererseits stellt dieser Besatz einen regelkonformen Badebetrieb dauerhaft in Frage. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass sich auch ein Gremium des Gemeinderats im Herbst 2021 mit diesem Thema befassen wird.

Auf das Badeverbot im Stegmattensee wird weiterhin mittels Schildern im Seepark hingewiesen. Die Stadt Lahr bedauert die Einschränkung und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.