Landschaftsschutzgebiete werden nach § 22 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.
In Landschaftsschutzgebieten sollen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Veränderung des Schutzgebietes darstellen, welche die Natur schädigen, die den Naturgenuss beeinträchtigt oder die das Landschaftsbild verunstalten. So bedürfen zum Beispiel im Ortenaukreis Bauten aller Art einer Erlaubnis durch die untere Naturschutzbehörde (beim Landratsamt Ortenaukreis).
Auf der Gemarkung Lahr gibt es folgende Landschaftsschutzgebiete:
- Schutterlindenberg (seit 1966 ausgewiesen): Lößvorbergzone
- Oberer Langenhard (seit 1962 ausgewiesen): Von Wald eingeschlossenes Wiesen- und Feldgelände mit zahlreichen Baumgruppen; Hochebene mit weiter Fernsicht; bevorzugtes Wanderziel der Lahrer Bevölkerung.
- Geroldseck (seit 1955 ausgewiesen): Gebiet rund um die herausragende Burgruine Geroldseck
- Litschental (seit 1962 ausgewiesen): Von Seelbach nach Nordwesten und Norden abzweigendes Seitental der Schwarzwald-Vorbergzone mit bäuerlicher Feldflur im Talgrund und zu beiden Seiten aufsteigende, ausgedehnte Hochwälder.