Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Ratte melden

Einleitung

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.


Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

Verfahrensablauf

Bei Privatgrundstücken


Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.


Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.


Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.


Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.


Bei öffentlichen Flächen


Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist / Dauer

keine

Kosten

Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Sonstiges

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz (IfSG)



  • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde

  • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder

  • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

Zuständig


  • Bei öffentlichen Flächen: die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Fund- oder Sichtungsortes

  • Bei Privatgrundstücken: der Eigentümer oder die Eigentümerin