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06.09.2021 - Erste Digitalkonferenz der Ortenauer Kommunen „Ortenau Digital“ für die Öffentlichkeit

Am Freitag, 1. Oktober 2021, sind alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 8:30 und 13 Uhr eingeladen, sich bei der Konferenz „Ortenau Digital“ ein Bild von den kommunalen Digitalisierungsinitiativen machen.

Die fünf Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte der Ortenau möchten gemeinsam mit ihren Stadtverwaltungen die Digitalisierung im Kreis vorantreiben. Die zweitägige, zum ersten Mal ausgerichtete Konferenz „Ortenau Digital“ verbindet fachliche Expertise, Austausch, Netzwerken, Messe- und innovatives Startup-Flair in der Illenau in Achern.

„Beispiele von Projekten wie das OpenGis, digitale Terminvereinbarungs- und Ticketsysteme, digitale Berufsinfo-Messen, ein flächendeckendes LoRaWAN-Netzwerk oder eine App mit der Anzeige der Benutzungsintensität der Stadtbusse zeigen, was Digitalisierung an Bürgernutzen möglich macht“, so die Oberbürgermeister Markus Ibert aus Lahr, Klaus Muttach aus Achern, Toni Vetrano aus Kehl, Matthias Braun aus Oberkirch und Marco Steffens aus Offenburg.

Am zweiten Konferenztag, dem 1. Oktober 2021, haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen auszutauschen. Ein Fachvortrag zum Thema Smart City, ein Messeangebot sowie eine Serie von Kurzvorträgen der Kommunen zu ihren aktuellen Digitalisierungsprojekten runden die Veranstaltung ab.

Kostenfreie Tickets für Privatpersonen können ab sofort online bestellt werden: https://ortenaudigital.ticket.io 

Bei der Präsenzveranstaltung gelten die aktuellen Corona-3G-Regeln: Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.

Weitere Informationen: https://ortenau-digital.org  

Kontakt: info@ortenau-digital.org