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06.12.2016 - Motto „Tu’s aus Liebe!“ Nikolaus bringt Fahrradaugen zum Leuchten

Zu sehen ist das Plakat zur Aktion "Sicher mit Licht fahren". Auf einem petrol-blauen Untergrund sind drei Fahrräder stark stilisiert abgebildet, zwei davon sind nur mit schwarzen Linien dargestellt das mittlere hat auch Katzenaugen und Beleuchtung. In pinkfarbener Schrift ist zu lesen: "Lass dich mal wieder sehen!" und "Sicher mit Licht fahren" sowie ein pinkfarbenes Herz mit der Schrift "Tu's aus Liebe". Im unteren bereich ist ein weißer Balken zu sehen, darin das Logo der  Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (agfk) und von RadKULTUR in Baden-Württemberg.
Plakat zur Aktion "Sicher mit Licht fahren"

Unter dem Motto „Tu’s aus Liebe!“ hat der Nikolaus Radfahrende, die mit einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Beleuchtungsanlage unterwegs sind, mit einem Schokoladenherz belohnt.

 

In diesem Jahr sorgte der Nikolaus nicht nur für strahlende Kinderaugen, sondern auch für leuchtende Fahrräder – zumindest in Lahr und den 27 weiteren Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW). Die Nikolaus-Aktion ist Teil der „Tu’s aus Liebe“-Kampagne, die die AGFK-BW in diesem Jahr zum zweiten Mal gemeinsam mit ihren Mitgliedskommunen zum Thema „Verkehrssicherheit“ umsetzt.

 

„Licht trägt entscheidend zur Sicherheit von Radfahrenden bei. Beim Einschalten des Lichts kommt es vor allem darauf an, von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden“, betont Bürgermeister Tilman Petters, der im Auftrag des Nikolauses die Schokoladenherzen am Scheffel-Gymnasium und der Otto-Hahn-Realschule verteilte, gemeinsam mit Verkehrsplaner Martin Stehr (Stadtplanungsamt) sowie dem Klimaschutzmanager der Stadt Lahr, Dr. Michael Dutschke.

 

Weitere Unterstützung erhielt der Nikolaus durch die IG Rad, eine Interessensgemeinschaft, die sich für den Radverkehr in Lahr engagiert, sowie durch die Lahrer Polizei, die den Fahrradcheck durchführte und auf eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung hinwies. Zur Feier des Tages verzichtete die Polizei ausnahmsweise darauf, bei vorgefundenen Mängeln ein Bußgeld zu erheben.

 

„Mit dieser jährlichen Aktion möchten wir auf positive Art und Weise auf das Thema Fahrradbeleuchtung aufmerksam machen und alle Radfahrenden dazu animieren, für gutes Licht an ihren Rädern zu sorgen“, erklärt Martin Stehr, der die Stadt Lahr in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg vertritt.

 

Zu einer vorschriftsgemäßen Fahrradbeleuchtung gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §67 gehören:

Frontscheinwerfer, Frontrückstrahler, Rücklicht, Heckrückstrahler, Großflächen-Rückstrahler, Speichenrückstrahler (mindestens zwei pro Rad, alternativ reflektierender weißer Streifen an den Reifen oder in den Speichen) und Pedalrückstrahler (pro Pedale jeweils einer nach vorne und nach hinten wirkend).