Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Mahnwesen

Einleitung

Sobald fällige Forderungen nicht bezahlt sind, werden die betroffenen Zahlungspflichtigen per 1. und 2. Mahnung an ihre Zahlungsverpflichtungen erinnert. Die Mahnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungserinnerung mit der Folge, dass Mahngebühren/-kosten sowie Säumniszuschläge oder Verzugszinsen für den verspäteten Zahlungseingang berechnet werden.