Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Lebensbescheinigung

Einleitung

Für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland wird häufig eine sog. Lebensbescheinigung benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet ist und noch am Leben ist.

Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich mit Ausweisdokument oder durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten.


Erforderliche Unterlagen: Bitte bringen Sie den von der Rentenstelle übersandten Vordruck mit.
Gebühren: Lebensbescheinigungen für Renten- und Pensionsansprüche sind gebührenfrei.

Ihre Anlaufstellen: