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10.09.2021 - Rundgang beleuchtet, wie Frauen die Stadtgeschichte prägten Lahr mit neuem Blick entdecken

Elisabeth Brauer (links), geboren 1861, war Pianistin, Komponistin und Musiklehrerin. Ihre 1865 geborene Schwester Emma Brauer (rechts) war Malerin.
Elisabeth Brauer (links), geboren 1861, war Pianistin, Komponistin und Musiklehrerin. Ihre 1865 geborene Schwester Emma Brauer (rechts) war Malerin.
Quelle: Stadt Lahr
Am Samstag, 18. September 2021, findet ab 15 Uhr eine rund 90-minütige Führung statt, in der die Gästeführerinnen Katrin Bucherer und Uta Lingner Interessierte auf eine Entdeckungsreise durch das „weibliche Lahr“ mitnehmen – ein Angebot, das sich selbstverständlich nicht nur an Frauen richtet.

Die Lebenswelten der Lahrer Frauen in den vergangenen Jahrhunderten bieten viel Stoff für zahlreiche Geschichten. Trotzdem kommen diese Frauen in der gesellschaftlichen Erinnerung nur am Rande vor und sind selten in Geschichtsbüchern namentlich benannt. Der Stadtrundgang „Lahrer Frauen“ orientiert sich in seinem Aufbau an der klassischen historischen Stadtführung und verbindet diese mit vielen unterschiedlichen Aspekten aus dem Leben von Frauen in Lahr. Beispielsweise geht es um Status und Leben im Mittelalter, Bildungschancen und Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, Frauenwahlrecht, politisches Engagement und vieles mehr. Die Lahrer Stadthistorikerin Elise Voerkel hat den Rundgang konzipiert.

Die Führung kostet vier Euro pro Person. Eine Anmeldung mit Übermittlung der personenbezogenen Daten ist bis spätestens Freitag, 17. September 2021, 12 Uhr per E-Mail an stadtmarketing@lahr.de oder vormittags telefonisch unter 07821 / 910-0128 erforderlich. Treffpunkt ist am Stadtmuseum, Kreuzstraße 6.

Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Der jeweilige Nachweis ist bei der Anmeldung anzugeben.

Bei der Führung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, da der Mindestabstand in Gruppen nicht immer eingehalten werden kann.