Neubau der Kreisstraßen K 5344– aktuelle Planung
Der Neubau der Kreisstraße K 5344 von Ringsheim nach Lahr soll die Ortsdurchfahrten von Kippenheim, Kippenheimweiler, Langenwinkel und Mahlberg deutlich entlasten.
Vorgesehen ist eine neue Verbindung von der Bundesstraße 3 bei Ringsheim über das „Sulzer Kreuz“ bis zur Bundesstraße 415 bei Lahr-Langenwinkel. Damit wird eine leistungsfähige Nord-Süd-Achse geschaffen, die sowohl den regionalen Verkehr aufnimmt als auch Gewerbestandorte besser anbindet.
Die Planung reicht bis in die frühen 2000er Jahre zurück. 2003 wurde vom Ortenaukreis die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Seit dem Erörterungstermin im Jahr 2005 ruht das Verfahren - vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehenden Entscheidung hinsichtlich der künftigen Trassenführung der Rheintalbahn. Mit dem Bundestagsbeschluss zum autobahnparallelen Ausbau der Bahnstrecke Anfang 2016 änderten sich die Rahmenbedingungen grundlegend. Das Landratsamt Ortenaukreis ist als Straßenbaulastträger federführend für das Verfahren verantwortlich. Auf Grundlage umfangreicher Verkehrsuntersuchungen wurden verschiedene Trassenvarianten geprüft und bewertet. Dabei standen neben der Verkehrswirksamkeit auch der Flächenverbrauch, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Abstimmung mit den Bahnplanungen im Vordergrund. Am 4. Mai 2021 hat der Kreistag des Ortenaukreises den Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr in der Ausführung der Variante 2 beschlossen.
Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung hat sich gezeigt, dass für den Teilabschnitt von Ringsheim über Mahlberg-Orschweier, den Knoten Kippenheimweiler-Rebwegbrücke bis hin zum sogenannten „Sulzer Kreuz“ ein Planfeststellungsverfahren das geeignete Instrument zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage ist. Dieser Abschnitt verläuft überwiegend durch freie Landschaft ohne bestehende Bebauungspläne.
Für den bahnparallelen Abschnitt vom Knoten Kippenheimweiler-Rebwegbrücke bis zum Knoten B415 in Lahr wird hingegen ein planfeststellungsersetzendes Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Entsprechend den satzungsrechtlichen Vorgaben werden hierfür zwei Bebauungspläne aufgestellt – einer für die Gemarkung Lahr und einer für die Gemarkung Kippenheim. Ziel dieser beiden Verfahren ist es, die baurechtliche Grundlage für den neuen Straßenabschnitt K5344 zwischen dem Knoten Kippenheimweiler-Rebwegbrücke und dem Knoten Lahr B415 zu schaffen. Parallel zur Straßentrasse ist zudem ein Radschnellweg vorgesehen. Ergänzend dazu erfolgt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans für Lahr und Kippenheim, in deren Rahmen Flächen in Lahr-Langenwinkel und in Kippenheim neu ausgewiesen werden.
Der Ortenaukreis verfolgt das Ziel, die neue Straße bis 2028 fertigzustellen. Aufgrund der Komplexität der Verfahren kann sich die Realisierung jedoch auch darüber hinaus verzögern. Ungeachtet dessen bleibt das Projekt ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Entlastung der Ortslagen in der südlichen Ortenau.