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12.04.2022 - Neuer Online-Service steht ab Juli 2022 zur Verfügung Gemeinsame Bodenrichtwerte für ehemaligen Landkreis Lahr

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr erstellt derzeit für alle Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr eine flächendeckende Bodenrichtwertkarte. Der Online-Service steht ab dem 1. Juli 2022 im landesweiten Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW zur Verfügung.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für die Mehrheit der Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, der sogenannten Bodenrichtwertzone, die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er wird aus Kaufpreisen ermittelt und bezieht sich auf unbebaute Grundstücke. Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform werden an die Gutachterausschüsse bei den Kommunen in Baden-Württemberg neue Anforderungen gestellt: Ab dem 1. Januar 2025 stellen Bodenrichtwerte ein wesentliches Kernelement bei der Ermittlung der Grundsteuer dar. Als Grundlage für die neue Grundsteuer müssen die Gutachterausschüsse bei den jeweiligen Kommunen deshalb Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 flächendeckend – also lückenlos – ermitteln. Da sie in einem Geoinformationssystem (GIS) digital zur Verfügung gestellt werden müssen, werden sie bis zum 30. Juni 2022 in das landesweite Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW überführt. 

Aktuell bilden die Gutachterausschüsse bei der Stadt Lahr und den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Friesenheim den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr mit Geschäftsstelle in Lahr. Kleinere Kommunen verfügen in aller Regel nicht über entsprechendes Fachpersonal und Software, um digitale und lückenlose Bodenrichtwerte in einem Geoinformationssystem darzustellen. Daher hat die Stadt Lahr die bisher noch nicht zusammengeschlossenen Kommunen des ehemaligen Landkreises Lahr im September des vergangenen Jahres über die Anforderungen an die Gutachterausschüsse und Bodenrichtwerte informiert. 

Als Lösung wurde beschlossen, dass die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr für alle Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr unabhängig vom Zeitpunkt der weiteren Zusammenschlüsse die Bodenrichtwerte in das GIS der Stadt Lahr einarbeitet und zusammen mit den Bodenrichtwerten des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr bis Ende Juni 2022 an BORIS-BW überführt. „An diesem Projekt zeigt sich beispielhaft, welche Synergieeffekte der großflächige Zusammenschluss zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr ermöglicht“, sagt Lahrs Baubürgermeister Tilman Petters. „Davon profitieren nicht nur die beteiligten Kommunen, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Steuererklärung einfach und unmittelbar auf die online bereitgestellten Daten zurückgreifen können.“

In enger Zusammenarbeit haben die Gutachterausschüsse und Geschäftsstellen bei den einzelnen Kommunen sowie die Geschäftsstelle in Lahr in den vergangenen Monaten flächendeckende Bodenrichtwertkarten erstellt. Aktuell werden nun die grundsteuerrelevanten Bodenrichtwerte, Stand 1. Januar 2022, in den jeweiligen Gutachterausschüssen bei den Kommunen neu fortgeschrieben. Anschließend werden sie in der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr ins System eingearbeitet und zum 30. Juni 2022 an BORIS-BW übermittelt. 

Zum 1. Juli 2022 werden die Gemeinden und Städte Ettenheim, Kippenheim, Rust, Ringsheim, Mahlberg, Schwanau, Meißenheim, Neuried und Kappel-Grafenhausen mit den jeweiligen Ortsteilen im bisherigen Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr integriert. Somit wird die am Donnerstag, 10. Februar 2022, unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Zusammenschluss erfolgreich umgesetzt.