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06.09.2021 - Denkmalhof und Alter Friedhof an der Stiftskirche Führung zum Tag des offenen Denkmals

Blick in den Denkmalhof
Blick in den Denkmalhof
Quelle: Stadt Lahr
Zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 12. September 2021, findet ab 15 Uhr ein 60-minütiger Spaziergang über den Denkmalhof und den Alten Friedhof an der Stiftskirche mit dem Lahrer Stadtarchivar Thorsten Mietzner statt.

„Ach, liebes Lahr, vergiss sein nicht“: So lautet die Grabinschrift auf dem Grabmal von Johann Morstadt aus dem Jahr 1719. Wann werden aus Grabsteinen Denkmale? Und was lässt sich aus der Symbolik von Motiven und Bildnissen ablesen? Viele Grabstätten sind schützenwert, da sie einzigartig sind und an besondere Persönlichkeiten erinnern.

Treffpunkt zu der Führung, zu der das Lahrer Stadtmarketing einlädt, ist an der Stiftskirche. Thorsten Mietzner schildert spannende Geschichten zu den Grabmalen, die als steinerne Zeugen den Verstorbenen gedenken.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung mit Übermittlung der personenbezogenen Daten ist bis spätestens Freitag, 10. September 2021, 12:00 Uhr per E-Mail an stadtmarketing@lahr.de oder vormittags auch telefonisch unter 07821 / 910-0128 erforderlich.

Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Der jeweilige Nachweis ist bei der Anmeldung anzugeben.

Bei der Führung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, da der Mindestabstand in Gruppen nicht immer eingehalten werden kann.