EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Union hat einen Schritt zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit in Europa umgesetzt. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde ein "Einheitlicher Ansprechpartner" eingerichtet, der Dienstleistern aus allen 27 EU-Ländern helfen soll, sich zurechtzufinden.
Wo bisher ein Antragsteller zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bei unterschiedlichen Ämtern seine Anträge selbst stellen und Genehmigungen einholen musste, nimmt ihm nun auf Wunsch der "Einheitliche Ansprechpartner" dies ab.
Für das Gebiet des Ortenaukreises sind derzeit ausschließlich die Kammern als "Einheitliche Ansprechpartner" tätig:
Die elektronische Verfahrensabwicklung für die Genehmigungsprozesse im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie können auch direkt über das Landesportal "service-bw" gestartet werden.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist allerdings lediglich ein Angebot an die Dienstleister, das in Anspruch genommen werden kann. Die Dienstleistungserbringer können sich mit ihren Anliegen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin unmittelbar an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Lahr oder an den internen "Einheitlichen Ansprechpartner" bei der Stadt Lahr wenden:
Einen Zugang zur sicheren Kommunikation für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) erhalten Sie über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Lahr - siehe unten.
Weitere Informationen zum Thema "EU-Dienstleistungsrichtlinie" und "Einheitlicher Ansprechpartner" finden Sie unter folgenden Links:
Europäische Kommission
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Landesportal "service-bw"