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25.08.2021 - Kurzführungen im Lahrer Stadtmuseum Tonofenfabrik Einblicke in die Arbeitswelt der Archäologie

Ein Archäologe hält bei einer Ausgrabung eine Urne aus der Römerzeit in behandschuhten Händen.
Bergung einer Urne auf der Grabung Leopoldstraße
Quelle: ArchaeoTask GmbH, Engen-Welschingen/Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Freiburg
Archäologie – was ist das? Die Antwort gibt es bei zwei zwanzigminütigen Kurzführungen im Lahrer Stadtmuseum Tonofenfabrik am Mittwoch und Donnerstag, 1. und 2. September 2021, jeweils ab 12:10 Uhr.

Die Kurzführungen geben einen Einblick in den archäologischen Grabungsalltag, Grabungsmethoden und die notwendigen Fertigkeiten zum Freilegen von Grabungsfunden. Deutlich wird dabei, dass es nicht um leblose Scherben geht, sondern um spannende Zeugnisse, die Aufschluss über das Leben in früheren Zeiten geben können.

Die aktuelle Sonderausstellung „Ausgegraben und Ausgestellt!“ im Lahrer Stadtmuseum Tonofenfabrik vermittelt anhand von römischen Grabungsfunden und -werkzeugen anschaulich den Arbeitsalltag von Archäologinnen und Archäologen.

Die Führung und der Eintritt ins Museum sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das museumspädagogische Team freut sich über eine Spende.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.