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27.05.2021 - Terminvereinbarungen ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr erforderlich Bürgerbüro öffnet wieder regulär

Das Bürgerbüro der Stadt Lahr.
Das Bürgerbüro kann als erste Einrichtung der Kernverwaltung wieder regulär öffnen.
Quelle: Stadt Lahr
Die Stadt Lahr reagiert auf die sinkenden COVID-19-Fallzahlen im Ortenaukreis: Ab Dienstag, 1. Juni 2021 wird das Bürgerbüro als erste Einrichtung der Kernverwaltung wieder regulär öffnen. Die Bürgerinnen und Bürger können dann wieder alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen.

„Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis, das sie den pandemiebedingten Einschränkungen entgegengebracht haben. Zugleich freue ich mich sehr, dass nun der erste Öffnungsschritt unserer Verwaltung möglich ist, dem hoffentlich schon bald weitere Schritte folgen können“, sagt Erster Bürgermeister Guido Schöneboom.

Im Bürgerbüro gelten die regulären Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 8:30 bis 17 Uhr, Mittwoch von 8:30 bis 13 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 13 Uhr. Die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Bürgerbüro aufhalten können, ist gemäß dem Hygienekonzept für die Verwaltung begrenzt. Es kann deshalb zu Wartezeiten kommen. Die Wartenden werden gebeten, die Abstandsmarkierungen vor dem Gebäude zu beachten. Bei den Leistungen des Bürgerbüros handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe, für deren Inanspruchnahme kein negativer Corona-Test benötigt wird. Zur Abgabe der Daten für die Kontaktnachverfolgung kann die Luca-App genutzt werden.

Im Bürgerbüro gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Ebenso besteht weiterhin ein Zutrittsverbot für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus – Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust – aufweisen, positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind oder sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Quarantäne begeben müssen.

Für den Besuch aller sonstigen Einheiten der Stadtverwaltung ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.