Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Bewohnerparkausweis beantragen

Einleitung

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.


Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.


Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verfahrensablauf

In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

Erforderliche Unterlagen


  • Führerschein

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Frist / Dauer

keine

Kosten

30 Euro

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)



  • § 45 Absatz 1b Nummer 2a (StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes