Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Bewohnerparkausweis beantragen

Einleitung

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.


Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.


Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verfahrensablauf

Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.


Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

Erforderliche Unterlagen


  • Führerschein

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Frist/Dauer

keine

Kosten

6 Monate: 120 Euro, 12 Monate: 210 Euro, 24 Monate: 390 Euro

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)



  • § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zuständig

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde


Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.