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05.10.2022 - Vortrag an der Volkshochschule Lahr Änderungen im Betreuungsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann

Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann
Quelle: Jürgen Brinkmann
Die Volkshochschule (VHS) Lahr veranstaltet am Mittwoch, 12. Oktober 2022, ab 19 Uhr einen Vortrag zum Thema „Das neue Betreuungsrecht“. Der Eintritt kostet vier Euro. Eine Anmeldung ist erbeten.

Der Gesetzgeber hat das deutsche Betreuungsrecht vollständig neu gefasst. Die Änderungen werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ziel soll sein, dass sich die Betreuung mehr am Wunsch und Willen der betreuten Person orientiert.

Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann zeigt in seinem Vortrag auf, was der rechtliche Betreuer beziehungsweise die rechtliche Betreuerin in Zukunft darf und welche Möglichkeiten die betreute Person bei Unstimmigkeiten mit dem Betreuer hat. Er geht auch darauf ein, was passiert, wenn der Betreuer entgegen den Interessen der betreuten Person handelt. Erteilte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können von den gesetzlichen Neuerungen ebenfalls betroffen sein. Brinkmann zeigt die wesentlichen Änderungen auf und gibt Hinweise darauf, ob erteilte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen neu gefasst werden sollten.

Der Referent leitet seit 30 Jahren eine Rechtsanwaltskanzlei in Kappel-Grafenhausen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Pflegerecht.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der Volkshochschule Lahr, Telefon 07821 / 918-0, E-Mail vhslahr@lahr.de, Website www.vhs.lahr.de.