Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Einleitung

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.


Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:



  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Frist / Dauer

Keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:



  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Zuständig

die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldebehörde ist



  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Formulare