Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Einleitung

In Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen werden nach dem Wohnungseigentumgsgesetz Abgeschlossenheitsbescheinigungen benötigt, um die einzelnen Einheiten separat veräußern zu können.

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag (mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers)
  • zeichnerischer Lageplan
  • Grundrisse von sämtlichen Geschossen (farblich und numerisch gekennzeichnet)
  • Schnittzeichnung
  • Ansichten

Die Unterlagen sind mindestens vierfach einzureichen (jeweils eine Fertigung für den Antragsteller, den Notar, das Grundbuchamt und die Stadt Lahr). Für jedes Gebäude sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen (zum Beispiel relevant bei separaten Garagen). Zur Vorlage beim Notariat wird des Weiteren eine 1000stel-Berechnung des jeweiligen Objekts benötigt.