Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Bodenrichtwerte

Einleitung

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist die Ermittlung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB. Die Bodenrichtwerte in Lahr werden jeweils zum Ende eines geraden Kalenderjahres zum Stichtag 31.12. ermittelt.

Verfahrensablauf

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.

Die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Lahr finden Sie auch auf der Bodenrichtwertkarte in unserem Stadtplan.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenpflichtig.