Kinderbetreuung in Lahr, basteln, malen

Online-Anmeldung für einen Kita- oder Hortplatz

Sie suchen einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Lahr oder einem Lahrer Stadtteil?

Dann ist zunächst eine Registrierung über das Online-Tool Zentrale Vormerkung erforderlich. In der Zentralen Vormerkung können Sie den Betreuungsplatz für Ihr Kind in bis zu drei Kitas, der Kindertagespflege oder einem Hort angeben.

Über das vielseitige Angebot an Kitas in Lahr können Sie sich im Vorfeld mit Hilfe des Familienwegweisers FAMIGO informieren. Hier finden Sie zahlreiche Informationen zu jeder Einrichtung und deren Angebote. Die Stadt Lahr empfiehlt Ihnen, sich vor der Vormerkung einen persönlichen Eindruck von den ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu machen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit den Kita-Leitungen auf, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Je Kind kann eine Vormerkung angelegt werden. Diese ist ab der Geburt des Kindes möglich. Die Vormerkungen werden dann an die entsprechenden Einrichtungen weitergeleitet, welche über die Vergabe der Betreuungsplätze entscheiden. Sollten die Betreuungsplätze in Ihren Wunscheinrichtungen bereits belegt sein, wird der Kita-Service Lahr gemeinsam mit Ihnen nach Betreuungsmöglichkeiten suchen.

Sofern jemand keinen Internetzugang hat, ist auch eine persönliche Vormerkung über den Kita-Service Lahr im Amt für Soziales, Bildung und Sport zu den Servicezeiten (s. unten) möglich.

Online-Vormerkung

Hier geht es zur Online-Anmeldung Kita-Platz Lahr.

Für die Anmeldung sind eine E-Mail-Adresse und ein Passwort notwendig.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Platzvormerkung noch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung garantiert!

Platzvergabe in Lahr

Die Platzvergabe in Lahr erfolgt in den Kindertageseinrichtungen und Horten gemäß den sozialen Faktoren des SGB VIII, die im Einvernehmen mit allen Trägern der Kindertagesbetreuung in Lahr über die einheitlichen Platzvergabekriterien festgelegt wurden.

 

 

Nachweis/Formular

Nachweis/Formular

Zum Download:

 

Hinweis:

Den Nachweis können Sie in der Vormerkung online hochladen, per Mail an kitaservice@lahr.de schicken oder persönlich in den Briefkasten vor dem Bürgerbüro einwerfen.


Bitte beachten Sie, dass für jede Vormerkung neue Nachweise eingereicht werden müssen. Nachweise aus alten Vormerkungen können nicht automatische auf neue Vormerkungen übertragen werden. 


Nur das offizielle Formular der Stadt Lahr wird als Nachweis akzeptiert.

Kontaktmöglichkeiten

Mit Ihren Anliegen und Fragen zur Zentralen Vormerkung oder zum Platzvergabeverfahren können Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder während unseren Öffnungszeiten persönlich an uns wenden.

Amt für Soziales, Bildung und Sport
Kitaservice Lahr
Rathausplatz 7
77933 Lahr

Tel.: 07821/910-5040
E-Mail: kitaservice@lahr.de

Sprechzeiten für telefonische oder persönliche Beratungen

Montag:         08:30 – 12:30 Uhr
Dienstag:       08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

FAQ zum Platzvergabeverfahren in Lahr

Wir haben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zentralen Vormerkung und zum Platzvergabeverfahren in Lahr in einem FAQ zusammengestellt.

1. Allgemein

Über die Kindertageseinrichtungen in Lahr können Sie sich auf der Homepage der Stadt Lahr und über den Familienwegweiser FAMIGO informieren. Hier finden Sie weitere detaillierte Informationen zu jeder Kita. Die Stadt Lahr empfiehlt Ihnen, sich vor der Vormerkung einen persönlichen Eindruck von den ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu machen. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit den Kita-Leitungen auf, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

2. Vormerkung

Ja, eine Anmeldung in der Zentralen Vormerkung ist Voraussetzung für die Bewerbung auf einen Betreuungsplatz in Lahr. Es werden keine Plätze außerhalb des Online-Tools vergeben. Die Zentrale Vormerkung wird von allen Trägern der Kinderbetreuungsangeboten in Lahr genutzt.

Sie müssen Ihr Kind online über die Zentrale Vormerkung vormerken. Vor der ersten Anmeldung ist eine Registrierung mit E-Mailadresse und Passwort erforderlich. Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung der Vormerkung benötigen, hilft Ihnen der Kitaservice der Stadt Lahr gerne persönlich oder telefonisch weiter. 1) Rufen Sie das Serviceportal der Zentralen Vormerkung auf. Bei der Erstanmeldung ist eine einmalige Registrierung mit E-Mailadresse und Passwort notwendig. Danach können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. 2) Klicken Sie in der Zentralen Vormerkung auf „Vormerkung“. 3) Geben Sie die Angaben zu Ihnen, Ihrem Kind und zum gewünschten Betreuungsangebot ein. 4) Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertageseinrichtungen oder Horte aus. 5) Falls es sich um eine Hortbetreuung handelt, machen Sie Angaben zu der aktuellen Schulklasse Ihres Kindes. 6) Vergessen Sie nicht die notwendigen Nachweise am Ende der Vormerkung hochzuladen. 7) Speichern Sie Ihre Angaben – erst dann wird Ihre Vormerkung registriert. Für einen Platz in der Kindertagespflege bzw. bei einer Tagesmutter müssen Sie sich an das Diakonische Werk in Lahr wenden.

Eine Anmeldung in der Zentralen Vormerkung ist erst ab der Geburt des Kindes möglich.

Ab der Geburt Ihres Kindes ist es jederzeit möglich eine Vormerkung anzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung maximal zwei Jahre im Voraus des gewünschten Aufnahmedatums erstellt werden kann. Vormerkungen für das kommende Kitajahr werden immer an einem bestimmten Stichtag in den ersten Monaten (Januar/Februar) des aktuellen Kalenderjahres vergeben. Alle Kinder, die im kommenden Kitajahr einen Betreuungsplatz wünschen, sollten bis zu diesem Stichtag vorgemerkt sein, da die freien Plätze danach für das gesamte folgende Kitajahr vergeben werden. Nach diesem Stichtag ist es grundsätzlich möglich eine Vormerkung zu erstellen, jedoch bezieht sich diese nur noch auf ein paar wenige vorhandene Restplätze.

In Ihrer Vormerkung können Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben. Die Nummerierung der Einrichtung stellt kein Ranking dar. Wenn Sie die angegebenen Einrichtungen ändern möchten, können Sie dies selbst über den Online-Zugang in der Zentralen Vormerkung vornehmen. Alternativ können Sie auch Kontakt zum Kitaservice der Stadt Lahr aufnehmen.

Nein, Sie können Ihr Kind in jeder von Ihnen gewünschten Einrichtung innerhalb der Stadt Lahr vormerken. Die Vormerkung und Platzvergabe ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

Ihre Vormerkung wird automatisch nach der Überprüfung durch den Kitaservice an die Kitas bzw. Horte weitergeleitet. Liegt der gewünschte Betreuungsbeginn im aktuellen Kitajahr, erhalten die gewählten Einrichtungen eine Meldung, dass eine Vormerkung vorliegt. Liegt der gewünschte Betreuungsbeginn im nächsten oder einem späteren Kitajahr, erhalten die gewählten Einrichtungen im nächsten Anmeldezeitraum eine Information, dass eine Vormerkung vorliegt. Die Einrichtungen bearbeiten die Vormerkung entsprechend und tragen eine Rückmeldung (Warteliste/Zusage) ein. Die Eltern werden automatisch per Mail darüber informiert. Sind die Plätze belegt, gibt der Kitaservice Lahr den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen.

Nein, eine erneute Vormerkung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Kita-Leitungen planen in der Regel mit der Anschlussbetreuung. Bitte nehmen Sie trotzdem Kontakt mit Ihrer Leitung auf, in Einzelfällen ist nicht immer eine Anschlussbetreuung garantiert.

Eine Mehrfachanmeldung ist nicht möglich und auch nicht zulässig. Bei Mehrfachanmeldungen wird die neueste Vormerkung wieder gelöscht. Ausnahme: Zwei Vormerkungen sind nur zulässig, wenn sich die erste Vormerkung auf die Kleinkindbetreuung (U3) und die zweite Vormerkung für eine Betreuung ab 3 Jahren bezieht.

Sie können die Angaben umgehend direkt in der Vormerkung aktualisieren bzw. den Kitaservice der Stadt Lahr telefonisch/persönlich kontaktieren.

Die von Ihnen angegebenen Einrichtungen können Sie jederzeit selbst in der Zentralen Vormerkung ändern. Sobald eine Einrichtung die erste Zusage eingetragen hat, können Sie die Vormerkung nicht mehr online ändern. Bitte wenden Sie sich dann an den Kitaservice der Stadt Lahr.

3. Nachweis

Wenn Sie berufstätig sind, eine Ausbildung/ein Studium absolvieren, einen Sprachkurs besuchen oder arbeitssuchend gemeldet sind, sollten Sie uns dies nachweisen. Wenn beide Elternteile beschäftigt sind, sind beide Beschäftigungsnachweise hochzuladen, um bei der Platzvergabe berücksichtigt zu werden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur der offizielle Beschäftigungsnachweis der Stadt Lahr akzeptiert wird. Sollte sich Ihr Kind in einer besonderen Lebenslage befinden, muss dies ebenfalls von einer externen Fachstelle offiziell bestätigt werden. Der Nachweis ist in der Zentralen Vormerkung hochzuladen.

Falls beide Erziehungsberechtigte arbeiten, müssen beide Elternteile einen Beschäftigungsnachweis in der Zentralen Vormerkung hochladen, um bei der Platzvergabe berücksichtigt zu werden. Wird kein Beschäftigungsnachweis hochgeladen, gibt es automatisch keine Punktzahl. Hinweis: In der Vormerkung wird nur der Beschäftigungsumfang des geringfügiger Beschäftigten ausgewiesen.

Bei selbstständigen Personen kann der Beschäftigungsnachweis selbst ausgestellt werden. Darüber hinaus ist ein offizieller Nachweis über Ihre Selbstständigkeit vorzulegen, z.B. in Form einer Gewerbeanmeldung.

Für jede Vormerkung müssen separate Nachweise eingereicht werden. Die Abgabe des Nachweises vor Erstellung der Vormerkung ist nicht möglich, da sonst keine Zuordnung zum betreffenden Kind erfolgen kann. Falschangaben führen zum Verlust eines gegebenenfalls zugesagten Betreuungsplatzes. Hinweis: Das Formular darf bei Abgabe nicht älter als 6 Monate sein.

4. Auswärtige Kinder

Sie können Ihr Kind bereits in der Zentralen Vormerkung vormerken und angeben, dass ein Zuzug (mit voraussichtlichem Umzugsdatum) nach Lahr geplant ist. Eine Platzzusage kann allerdings erst verbindlich erfolgen, wenn Sie im Einwohnermeldewesen der Stadt Lahr gemeldet sind.

Grundsätzlich können nur Lahrer Kinder aufgenommen werden. Auswärtige Kinder erhalten nur nachrangig einen Platz und ausschließlich mit einer Sondergenehmigung des Fachamtes. Diese ist durch die zuständige Kitaleitung beim Amt für Soziales, Bildung und Sport zu beantragen.

5. Platzvergabe

Die Einrichtungen vergeben selbst die Plätze über die Zentrale Vormerkung anhand der einheitlich Platzvergabekriterien. Der Kitaservice der Stadt Lahr vergibt keine Plätze selbst.

Die Hauptvergabe findet immer an einem bestimmten Stichtag Anfang jeden Jahres für das darauffolgende Kitajahr statt. Nach diesem Stichtag werden alle Betreuungsplätze, die im nächsten Kitajahr zu belegen sind, vergeben. Nach der Hauptvergabe können nur noch vorhandene Restplätze unterjährig vergeben werden. Zusätzlich wird am 30.09.2024 zum ersten Mal eine zweite kleine Vergabe erprobt, um noch einzelne Restplätze für das Kitajahr 2024/2025 zu vergeben. Das betrifft insbesondere die zweite Hälfte des Kitajahres sowie Kinder im U3-Bereich, die eine Aufnahme ab einem Jahr wünschen.

Bei der Platzvergabe gelten die einheitlichen Platzvergabekriterien mit einem hinterlegten Punktesystem in der Zentralen Vormerkung. Folgende Kriterien werden berücksichtigt: Beschäftigung sowie Beschäftigungsumfang, besondere Lebenssituationen der Kinder, Geschwisterkind und Schulanfängerkinder. Herkunft, Zeitpunkt der Vormerkung etc. spielen keine Rolle bei der Platzvergabe.

Über jede Änderung in Ihrer Vormerkung werden Sie automatisch per Mail benachrichtigt. Die Einrichtungen machen ihre Zusagen über die Zentrale Vormerkung. In der Zusagemail werden Sie aufgefordert innerhalb von zwei Wochen Kontakt mit der Einrichtung aufzunehmen oder die Zusage direkt in der Zentralen Vormerkung zu bestätigen.

Wenn Sie eine Platzzusage für Ihr Kind erhalten und den Platz angenommen haben, vereinbart die Einrichtungsleitung mit Ihnen ein Aufnahmegespräch, indem alle weiteren Informationen zur Betreuung Ihres Kindes geregelt werden. Die Einrichtung schließt mit Ihnen den Betreuungsvertrag ab.

6. Wechselwunsch

Wenn Sie die Einrichtung freiwillig wechseln möchten, müssen Sie eine neue Vormerkung in der Zentralen Vormerkung erstellen. Klicken Sie in der Vormerkung bei den Angaben zu Ihrem Kind „Wechsel aus anderer Einrichtung“ an, geben Sie an welche Einrichtung Ihr Kind bisher besucht und nennen Sie den Grund für den Wechsel. Die Wechsel-Vormerkung wird anschließend gleichbehandelt wie eine neue Vormerkung. Die einheitlichen Platzvergabekriterien gelten entsprechend. Außerdem müssen Sie wieder einen aktuellen Beschäftigungsnachweis einreichen.