Die Wahlbeteiligung ermittelt sich als Prozentsatz der Wahlberechtigten, die sich, mit gültiger oder ungültiger Stimme, an der Wahl beteiligt haben. Generell gilt die Höhe der Wahlbeteiligung als Maß der Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert die demokratisch Gewählten. In Deutschland sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. In Baden-Württemberg gilt – wie in einigen anderen Bundesländern – ein aktives Wahlrecht zur Kommunalwahl bereits ab einem vollendeten 16. Lebensjahr.
Im Rahmen einer nachhaltigen Kommunalentwicklung interessiert besonders die Beteiligung bei Wahlen auf kommunaler Ebene, denn traditionsgemäß gehen mehr Wahlberechtigte bei Bundes- und Landtagswahlen zur Urne als bei Europa- und Kommunalwahlen.