Die Ameisenart Tapinoma magnum – auf Deutsch "Große Drüsenameise" – lebt von Natur aus in europäischen und afrikanischen Anrainerstaaten des westlichen Mittelmeers und wurde 2009 erstmals in Deutschland nachgewiesen.
Was ist das für eine neue Ameisenart?
Vermutlich ist diese Art durch den internationalen Handel hierher gelangt und die in Folge des Klimawandels milderen Winter lassen mehr Ameisen die Winter überleben. Diese Art sollte nicht mit den harmlosen heimischen Arten der Ameisen-Gattung Lasius verwechselt werden. Die Tiere von Tapinoma magnum sind komplett schwarz gefärbt und haben eine – mit bloßem Auge kaum erkennbare – Kerbe vorne am Kopfschild. Der für viele heimische Ameisen typische Knoten zwischen Vorderkörper und Hinterleib ist bei dieser Art klein und kaum zu sehen, weil er vom Hinterleib überdeckt wird. Besser erkennbar ist, dass die Tiere variabel zwischen 2 und 5 mm groß sind – bei heimischen Arten sind die Individuen einer Ameisenart jeweils nahezu gleich groß. Wenn man Individuen von Tapinoma magnum zerdrückt, soll man einen Geruch von Aceton oder ranziger Butter riechen, was als relativ deutlicher Unterschied zu heimischen Arten gilt. Diese neu in unserer Region vorkommende Große Drüsenameise ist für Laien sehr schwer von heimischen Ameisen-Arten zu unterscheiden. Wer einen Verdacht auf die neue Art hat oder sich seiner Einschätzung unsicher ist, soll sich Rat von echten Experten holen. Eine naturschutzrechtliche Einstufung der Großen Drüsenameise wird noch auf höheren Verwaltungsebenen diskutiert und muss von Bürgern und Gemeinden abgewartet werden.
Was macht diese Ameisenart so unangenehm?
Im Vergleich zu anderen Ameisen vermehrt sich die Große Drüsenameise relativ schnell und die Kolonien trennen sich nicht voneinander, sondern schließen sich zu Superkolonien mit über 100 Königinnen zusammen. Die Arbeiterinnen bilden mehrere Zentimeter breite „Straßen“, die oft entlang fester Strukturen wie Zäunen verlaufen. Die unterirdischen Gänge werden durch viele Haufen von an die Oberfläche befördertem Material (v. a. Sand) angezeigt. Bei Störung der Nester reagiert diese Art sehr schnell, indem sie Eier und Puppen woanders hin trägt. Durch ihre große Menge an Individuen können die Krabbeltiere nicht nur Erdreich und menschliche Kulturpflanzen durchwühlen und unterhöhlen, sondern auch Holz und Kunststoff zernagen und dadurch z. B. Kabel und Kinderspiel-Geräte zerstören und Gebäude schädigen.
Was wird der Bevölkerung empfohlen?
INFORMIEREN :
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist am 22. Oktober 2014 in Kraft getreten. 2016 hat die Europäische Union die erste Liste der invasiven gebietsfremden Arten veröffentlicht, die im Lauf von 2025 in 4. Änderung erscheinen soll. Die Große Drüsenameise steht nicht auf der Liste, weil sie in EU-Ländern (z. B. Spanien) heimisch ist. Jedes EU-Land kann Tier- und Pflanzenarten auf ihre Invasivität prüfen, also ob eine Art sich schnell oder langsam ausbreitet und dadurch Gefahren für Natur und Mensch entstehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat die Große Drüsenameise als „potentiell invasive Art“ auf die deutschlandweite Beobachtungsliste gesetzt, weil diese Art sich schnell ausbreiten kann und dabei vom Klimawandel begünstigt wird.
Die Stadtverwaltung Lahr empfiehlt der Bevölkerung bei Verdachtsfällen folgendes Vorgehen:
- Wenn Sie klären möchten, ob Sie diese Art gefunden haben – senden Sie Fotos der Tiere oder vermuteter „Spuren“ der Tiere oder tote Tiere an das Landratsamt Ortenaukreis, Untere Naturschutzbehörde, z. Hd. Frau Frese, Badstr. 20, 77652 Offenburg (Mail-Adresse : eva.frese@ortenaukreis.de).
- Wenn Sie Interesse an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungen haben – informieren Sie sich bei den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart, die 2025 bis 2027 mit Fördergeldern des Landes Baden-Württemberg das Forschungsprojekt „Genomische und ökologische Analysen der Ausbreitung der invasiven Ameisenart Tapinoma magnum in Baden-Württemberg als Grundlage für ein effektives Management“ durchführen.
Im Rahmen des Projekts wurde schon eine Internetseite mit Informationen erstellt: Ein Ansprechpartner im Karlsruher Museum ist Herr Dr. Verhaagh, (Mail-Adresse : manfred.verhaagh@smnk.de).
VORSORGEN :
Achtsamkeit und Vorsorge sind eine Aufgabe für uns Alle. Folgendes sollte Jede und Jeder beachten:
Vor dem Kauf von Topfpflanzen oder Baumschulware mit Wurzelballen sollten Sie prüfen, ob Ameisen in der Erde bzw. an den Pflanzen sind.
Sofern Sie einen Kompost besitzen, kompostieren Sie die dafür geeigneten Abfälle nicht „offen“, sondern in verschließbaren Behältern, und kontrollieren Sie in kurzen Zeitabständen, ob Ameisen darin sind.
Führen Sie Gehölzschnitt nur in der erlaubten Jahreszeit (zwischen 01. Oktober eines Jahres und 01. März des Folgejahres) durch und geben Sie den Grünschnitt-Abfall nur an Annahmestellen.
HANDELN :
Im Umweltbundesamt gibt es ein Fachgebiet Biozide, das an den Prüfverfahren für Wirkstoffe und Produkte beteiligt ist, die von der 2012 in der Europäischen Union in Kraft getretenen Biozid-Verordnung vorgegeben werden. Für noch nicht abschließend beurteilte Stoffe gibt es eine eigene Datenbank zur Registrierung solcher Stoffe. Es gibt kein Biozid-Produkt, das schon in Deutschland speziell gegen die Große Drüsenameise zugelassen ist, aber es gibt Produkte, die gegen Ameisen zugelassen sind. Bei exakter Einhaltung der auf dem Etikett oder in der Packungsbeilage erläuterten Vorschriften dürfen die Produkte von Fachleuten benutzt werden.
Bitte setzen Sie nicht ohne Grund irgendwelche Chemikalien ein. Einerseits haben Sie keine „Garantie“, dass Ameisen reduziert werden. Andererseits kann es passieren, dass Sie andere Tiere, die Menschen nicht gefährlich werden, schädigen oder sogar töten.
Wenn Sie Ameisen in ihrem Privatbereich bekämpfen (lassen) wollen – wenden Sie sich an eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma (z. B. im Telefonbuch oder im Internet). Mindestens 90 °C heißes Wasser auf eine „Ameisenstraße“ oder in ein Nest zu sprühen, kann Tiere abtöten, aber auch Pflanzen schaden. Als „physikalische Methode“ fällt die Heißwasser-Methode nicht unter die Biozid-Verordnung.