Sie haben ein akutes Lärmproblem, fühlen sich gestört oder belästigt? Bleiben Sie selbst ruhig und sprechen Sie zuerst mit dem Verursachenden. Meist lässt sich schon auf diesem Wege für Ruhe sorgen. Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, schalten Sie die Behörde ein, die für das Problem zuständig ist.
Baustellenlärm
Landkreis Ortenau – Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Flugplatz Lahr
Regierungspräsidium Freiburg – Referat Verkehr
Freizeitlärm
Wenn der Lärm von einer Freizeitanlage (zum Beispiel Skate-Anlage) ausgeht:
Landkreis Ortenau - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Gaststätten/Diskotheken
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.
In einem akuten Fall kann auch die Benachrichtigung der Polizei in Frage kommen.
Industrie- und Gewerbelärm
Landkreis Ortenau – Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Schienenlärm
Deutsche Bahn AG
Sportlärm
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.
Straßenlärm
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr.
sonstigen Ruhestörungen wie zum Beispiel Lärm in der Nachbarschaft:
Den Störenden um Ruhe bitten, ansonsten die Polizei benachrichtigen. Im wiederholten Fall: Das Ordnungsamt der Stadt Lahr einschalten.