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Zur Anfrage berechtigt ist ausschließlich die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer oder eine vom Grundstückseigentümer bevollmächtigte Person.
Verfahrenshinweise
Die Einsichtnahme in die beantragte Akte erfolgt durch Bereitstellung einer PDF-Datei des Akteninhalts. Es können nur komplette Akten bereitgestellt werden. Die Bereitstellung einzelner Dokumente ist nicht möglich. Die Kosten, die uns durch die Erstellung der PDF-Datei entstehen, werden Ihnen als Auslagen zuzüglich unserer Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über einen gesicherten Dateitransfer. Die für den Download notwendigen Informationen werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Den Gebührenbescheid sowie die PIN zum Öffnen des Akteninhalts erhalten Sie mit gesonderter E-Mail.
Bitte beachten Sie: Die Daten des übermittelten Links sind nach 30 Tagen nicht mehr abrufbar. Sichern Sie daher Ihre Unterlagen bitte ausreichend.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
für die Bereitstellung der Akte bzw. der Gebäudestatik als PDF-Datei Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung der Stadtverwaltung Lahr erhoben sowie Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei in Rechnung gestellt werden.
die Behörde nur solche Unterlagen zur Einsichtnahme bereitstellen kann, die unter der oben angegebenen Grundstücksbezeichnung bzw. Flurstücksnummer beim Baurechtsamt archiviert vorliegen.
eine Akteneinsicht nur erfolgen kann, wenn die Angaben im Antrag vollständig angegeben sind und falls erforderlich, unterzeichnete Vollmachten der Eigentümerin/des Eigentümers vorliegen.