Grünabfälle sollten wenn möglich auf dem eigenem Grundstück kompostiert werden. Der entstehende Kompost kann wiederum als wertvoller Dünger für Blumen und Gemüse genutzt werden. Der Ortenaukreis fördert die Eigenkompostierung durch einen Zuschuss von 10,00 Euro beim Kauf eines Kompostbehälters. Die Wahl des Kompostbehälters, sowohl was Größe und Material als auch den Preis angeht, steht jedem Haushalt frei. Weitere Informationen zur Kompostierung finden Sie in der Kompostfibel.
Gartenabfälle, die nicht selbst kompostiert werden können, insbesondere Strauch- und Heckenschnitt, werden im Auftrag des Ortenaukreises getrennt eingesammelt und kompostiert. Die Termin finden Sie im Abfuhrkalender.
Gras- und Heckenschnitt aus Hausgärten wird bei privater Anlieferung im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis bei den privat betriebenen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis kostenlos angenommen. In Lahr ist das die Kompostierungsanlage Gebrüder Förster GmbH bei der Kläranlage, Limbruchweg 22 (Telefon Büro 07821 / 980-0790, Kompostierungsanlage 07821 / 51676, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr, Samstag 08:00-12:00 Uhr).
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle stellt keine Alternative dar, denn grundsätzlich gilt der Vorrang der Verwertung, zum Beispiel durch Eigenkompostierung oder durch die Anlieferung auf Kompostierungsanlagen. Im Innenbereich von Ortschaften besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot. Im Außenbereich darf Baum- und Strauchschnitt, der auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfällt, nur wenn eine Verwertung aus landbautechnischen Gründen oder wegen der Beschaffenheit nicht möglich ist, auf demselben Grundstück verbrannt werden (Merkblatt über die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen).