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17.10.2011 - Zensus 2011 – Stadt Lahr ohne Mahnbescheide

Die Stadt Lahr hat die Befragungen zur Haushaltsstichprobe im Rahmen des Zensus 2011 bereits Ende Juli abgeschlossen. In der vergangenen Woche haben Mitarbeiter des Statistischen Landesamts die letzten Fragebögen unter Verschluss abgeholt. Sie werden jetzt gesammelt und anonym ausgewertet. Juliane Dörflinger, die Leiterin der Lahrer Erhebungsstelle ist zufrieden: „Wir sind sehr stolz auf unser Ergebnis: Die Stadt Lahr musste keinen einzigen Mahnbescheid, der mit einem Zwangsgeld verbunden wäre, verschicken. Eine formlose Erinnerung oder ein Anruf bei den Lahrer Auskunftspflichtigen hat völlig ausgereicht.“ Bei anderen Städten und Kreisen sähe das oft ganz anders aus, weiß Juliane Dörflinger.

„Dieses Ergebnis zeigt, dass wir sehr gute Arbeit geleistet haben sowohl von Seiten der Erhebungsstelle als auch von Seiten der Interviewerinnen und Interviewer. Ich möchte mich aber vor allem auch bei allen Lahrer Auskunftspflichtigen bedanken, die uns mit Ihren Angaben unterstützt haben“, sagt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller. Fünfzig ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte waren seit dem Beginn der Befragungen insgesamt 12 Wochen in Lahr unterwegs. Die Interviewer haben sich alle freiwillig für diese Aufgabe gemeldet, wurden entsprechend von der Erhebungsstelle geschult, auf das Statistikgeheimnis verpflichtet und erhielten nun eine ehrenamtliche Entschädigung.

Als letzte Aufgabe muss nun noch die Gebäude- und Wohnungszählung vom Statistischen Landesamt abgeschlossen werden. Seit Anfang Mai 2011 haben rund 3,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg vom Statistischen Landesamt einen Fragebogen erhalten. Etwa 3,1 Millionen Fragebogen sind bereits zurückgesandt worden. Das Statistische Landesamt hat nun erste Erinnerungen verschickt. Wer danach immer noch nicht reagiert, erhält einen sogenannten Heranziehungsbescheid. Auch von Behördenseite würde man das gerne vermeiden. Die Stadtverwaltung Lahr bittet deshalb nochmals alle Auskunftspflichtigen, die ihre Daten noch nicht übermittelt haben, das schnellst möglich nachzuholen. Möglich ist das entweder per Post mit dem Fragebogen, noch schneller geht es aber online mit den Zugangsdaten auf der Vorderseite des Fragebogens.

Das Statistische Landesamt bittet Fragebogen auch dann zurückzusenden, wenn keine Angaben zu dem Objekt gemachen werden können, damit die Bürger aus dem Mahnverfahren herausgenommen werden können. Ist der Fragebogen verloren gegangen oder weitere Fragen auftauchen, steht das Statistische Landesamt von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800-5887854 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.zensus2011.de.