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Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Im Reisepass wird keine Anschrift angegeben, jedoch der Wohnort. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Wohnort daher in Ihrem Reisepass aktualisiert werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Die Aktualisierung Ihres Reisepasses kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.
Sie müssen den Reisepass unverzüglich zur Änderung vorlegen.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.