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14.09.2011 - Wenn die Eltern betreut werden müssen

Was tun, wenn die Eltern betreut werden müssen? Diese Frage stellen sich viele Angehörige. Besonders dann, wenn der Unterstützungsbedarf der älteren Menschen zunimmt und nicht durch Familienangehörige geleistet werden kann. Haushaltshilfen aus EU-Mitgliedsstaaten können dann eine Lösung sein.

Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, organisiert gemeinsam mit der VHS am Dienstag, 20. September 2011, von 14:30 bis 16:00 Uhr im Vortragsraum der VHS, Kaiserstr. 41 in Lahr einen Vortrag, um Interessierte über legale Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren.

Seit dem 1. Mai 2011 können Haushaltshilfen aus den meisten EU-Staaten (Ausnahmen bilden Bulgarien und Rumänien) arbeitserlaubnisfrei in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen beschäftigt werden. Unabhängig vom Wegfall der Arbeitserlaubnis gilt es, bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen einige Fragen zu klären und zu berücksichtigen. Welche Tätigkeiten oder notwendigen pflegerischen Alltagshilfen kann eine Haushaltshilfe übernehmen? Welche Arbeits- und Gehaltsbedingungen müssen erfüllt werden? Welche versicherungsrechtlichen Fragen spielen eine Rolle? Wie erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung? An wen wendet man sich, um eine Haushaltshilfe zu erhalten?

Diese und weitere Fragen beantwortet Uwe Schelenhaus, Sachbearbeiter der Haushaltshilfenvermittlung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, in seinem Vortrag „Vermittlung von europäischen Haushaltshilfen für Haushalte mit Pflegebedürftigen.“ Außerdem steht er im Anschluss an seinen Vortrag für weitere Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

Informationen zu Haushalthilfen und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch im Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, Heike Dorow,
Tel.: 07821/910-5017, E-Mail: heike.dorow@lahr.de.