Im November finden in der Volkshochschule Lahr zwei Vorträge zum Thema Recht und Pflege statt. Am Dienstag, 04. November 2014, um 19:00 Uhr, wird Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung referieren. Diese Verfügungen bieten Möglichkeiten in der Situation des Pflegefalls oder ernsthafter Erkrankungen sein Leben selbst zu bestimmen. Er informiert über die Unterschiede zwischen Betreuungs- und Vorsorgevollmacht und gibt Hinweise auf die Vorgehensweise beim Verfassen der Betreuungsvollmacht. Auch auf die Abgrenzung zur rechtlichen Betreuung wird eingegangen.
Am Dienstag 18. November 2014, um 19:00 Uhr, stehen die Patientenverfügung und der Sonderfall der Patientenverfügung, die Organspende, im Mittelpunkt. Die Patientenverfügung soll dafür sorgen, dass man in dem Fall, in dem man sich gegenüber einem Arzt nicht mehr äußern kann, im Voraus bestimmen kann, welche ärztlichen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Jürgen Brinkmann (55) ist seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, davon über 25 Jahre selbstständig. Mit dem Themenkreis „Recht und Pflege“ beschäftigt er sich schwerpunktmäßig seit etwa zehn Jahren. Während dieser Zeit hat er zahlreiche Mandanten außergerichtlich beraten, Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen entworfen sowie Betroffene in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Zudem referiert er bei unterschiedlichen Institutionen zu diesem Themenbereich. Insbesondere auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender von Haus & Grund Lahr wird er immer wieder mit der Fragestellung konfrontiert, was mit Immobilien passiert und wie sie für die Eigentümer gerettet werden können, wenn Pflegebedürftigkeit droht oder eintritt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt beträgt 3,50 Euro, ermäßigt 2,50 Euro.
Weitere Informationen bei der Volkshochschule Lahr, Tel. 07821/918-0, E-Mail: vhslahr@lahr.de oder im Internet unter www.lahr.de/vhs.