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24.10.2012 - Stadtverwaltung vermittelt mit neuem Konzept für ein Miteinander von Straßenmusik, Führungen, Bürgeranliegen und Sicherheit während der Chrysanthema

Pünktlich zur Chrysanthema halten zahlreiche kleine und große Straßenmusiker Einzug in die Stadt. Grundsätzlich sind Straßenmusiker ohne Verstärker willkommen als zusätzliche Belebung auf den Nebenstraßen. Damit Bürger, Besucherströme, Stadtführungen, Bähnchen und Musiker aneinander vorbei kommen, ohne dass es zu Reibungspunkten kommt, startet die Stadtverwaltung in diesem Jahr eine Versuchsphase, um das an manchen Tagen hohe Aufkommen der Straßenmusiker in gelenkte Bahnen zu leiten.

Generell gilt, dass Straßenmusiker an vier, im Sicherheitskonzept festgelegten Plätzen maximal eine Stunde am Stück spielen dürfen. Dazu zählt die Lammstraße, der Rathausplatz, die Kaiserstraße Höhe Haus Menzer sowie der Schlossplatz. Diese Reglementierung ist aus sicherheitsrelevanten Gründen insbesondere an jenen Tagen unumgänglich, an denen die Stadt eine starke Besucherfrequenz aufweist. Der Urteilsplatz auf Höhe des Alten Rathauses sowie der Storchenturm sind ausgenommen. Hier gilt ab sofort aus Sicherheitsgründen generelles Spielverbot.

Die meisten professionellen Straßenmusiker kennen das Prozedere aus anderen Kommunen. Straßenmusiker können ihre Spielzeiten über das Rechts- und Ordnungsamt eintragen lassen.

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wird sich die Neuregelung der Straßenmusik während der Chrysanthema nicht von heute auf morgen umfänglich durchsetzen lassen. Dies liegt zum einen daran, dass die Vollzugsbeamten neben der Überwachung der Straßenmusiker noch eine ganze Reihe anderer, verkehrsrelevanter Aufgaben haben. Zum anderen muss sich ein entsprechendes System auch bei den Straßenmusikern einspielen. Schön wäre es, wenn der eine oder andere Musiker auch unter dem Jahr für Belebung in der Innenstadt sorgen würde.