Im Nachgang zu einer nicht autorisierten Äußerung von Stadtrat Vollmer in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 14. Oktober 2013 stellt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller klar: „Die Stadt Lahr trägt nicht das Betriebskostenrisiko des Lahrer Flughafens! Weder ganz noch teilweise!“
Zur Vorgeschichte: In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Dr. Ing. E.h. Herrenknecht und der Stadt Lahr vom 1.Oktober dieses Jahres wurde über die mit diesem Tag geltende neue Situation des Flughafens Lahr berichtet, wonach eine Flugbetriebsgesellschaft von Dr. Ing. E.h. Herrenknecht in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko den Flugbetrieb führt und eine Holding der Stadt Lahr die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen hält, deren Rechte und Pflichten, vor allem die Einhaltung der Betriebspflicht, in einem Betreibervertrag der Flugbetriebsgesellschaft übertragen wurden.
Der Insolvenzverwalter hatte die Beendigung des Flugbetriebs und Verwertung des Betriebsvermögens zum 30. September dieses Jahres angekündigt, sollte bis zum 27. August kein verbindliches Investorenangebot vorliegen. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat daraufhin am 20. August einen Angebotsbeschluss gefasst, dem die Gläubigerversammlung am 27. August zugestimmt hat. Es war das einzige zugelassene Angebot.
In einer immensen Kraftanstrengung und unter vorbildlicher Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Beteiligten ist es gelungen, unter höchstem Zeitdruck alle inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für diese nun seit Monatsbeginn wirksame Lösung zu schaffen. Die letzten Vertragsdetails wurden noch am Tag der Unterzeichnung besprochen. Aus diesem Grund war statt einer Gemeinderatsbefassung eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters erforderlich.
OB Dr. Müller: „Noch vor der nächsten Gemeinderatssitzung habe ich alle Gemeinderäte schriftlich über die getroffene Eilentscheidung informiert und einen Bericht zu den wirtschaftlichen Auswirkungen zum 31. Dezember angekündigt, einschließlich aller die 200 Hektar Flugbetriebsflächen betreffenden sonstigen Maßnahmen seit dem Flächenerwerb.“
Zum Vorgang: Dr. Müller: „Über die kommunalrechtliche Pflicht hinaus habe ich allen Fraktionen sowohl den Betreibervertrag als auch den Pachtvertrag, der die Flächen- und Gebäudeüberlassung regelt, mit einer Vertraulichkeitskennzeichnung zur Verfügung gestellt. Ich habe dies getan im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Areals sowie entsprechend meinen Gepflogenheiten der Transparenz und der Einbindung des Gemeinderats. Der Oberbürgermeister muss sich dabei auf den vertrauenswürdigen Umgang aller Gemeinderatsmitglieder mit vertraulichen Informationen verlassen können. Es gelten die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvorschriften der Gemeindeordnung. Auch unsere Vertragspartner müssen sich auf die notwendige Vertraulichkeit im Umgang mit Vertragsdaten verlassen können. Stadtrat Claus Vollmer hatte keine Befugnis, Daten aus dem Betreibervertrag an die Öffentlichkeit zu geben, noch dazu in vollkommen verfälschter Weise. Deshalb ist diese Indiskretion zu missbilligen.“
Bewertung: „In Abstimmung mit Dr. Martin Dr. Ing. E.h. Herrenknecht stelle ich hiermit klar, dass das finanzielle Risiko eines Betriebskostendefizits nicht bei der Stadt Lahr, nicht bei der IGZ und nicht bei der Holding, sondern ausschließlich bei der Betriebsgesellschaft liegt. Lediglich für den Fall des wirtschaftlichen Erfolgs bei der Übergabe der Lizenzen *) durch Pacht oder Verkauf an einen neuen Betreiber gibt es sozusagen eine „Gewinnbeteiligung“ der Flugbetriebsgesellschaft. Die Gewinnbeteiligung bezieht sich nicht auf die Flächen- und Gebäudewerte.
Eine derart gestaltete Gewinnpartizipation der Betreibergesellschaft halte ich für eine sehr faire Regelung! Denn ohne die Betreibergesellschaft von Dr. Ing. E.h. Herrenknecht gäbe es keine Lizenzen mehr und damit keine Gewinnchancen – auch nicht für die Holding der Stadt Lahr! Diese Gewinnbeteiligung ist limitiert auf einen absoluten Maximalbetrag von 600.000 Euro, der sich grundsätzlich errechnet aus dem doppelten Betriebsdefizit, jedoch gedeckelt auf ein Defizit von 300.000 Euro. Es ist jedoch das Ziel der Flugbetriebsgesellschaft, das Defizit deutlich geringer zu halten, optimalerweise bei Null Euro.“
*) Entsprechend GR-Beschluss vom 20. August 2012 hat die Stadt Lahr (durch ihre Holding) die Lizenzen und das Anlagevermögen ohne betragsmäßige Differenzierung als wirtschaftliche Einheit erworben.