Ettenbachtrasse wird abgelehnt
Im Rahmen einer Anhörung am vergangenen Freitag mit Vertretern der Gemeinden und Bürgerinitiativen zwischen Offenburg und Weil am Rhein hat Bürgermeister Langensteiner-Schönborn mit einem engagierten Statement für die autobahnparallele Trasse und den Offenburger Tunnel die Position der Stadt Lahr gegenüber Innenminister Rech klar zum Ausdruck gebracht.
Langensteiner-Schönborn: „Die Ergebnisse unserer Machbarkeitsstudie lassen den Schluss zu, dass eine autobahnparallele Trasse nicht nur eine gleichwertige, sondern die bessere Alternative ist. Die Vorteile für die Menschen in unserer Region sind nach unserer Auffassung um ein Vielfaches höher einzuschätzen, als die damit verbundenen Nachteile bei anderen Schutzgütern.“
Die von einer autobahnparallelen Trasse neu betroffenen Gemeinden bzw. Ortsteile Schutterzell, Kürzell und Grafenhausen sowie Freizeiteinrichtungen können durch entsprechende Bauausführung (Tieflagen, Schallschutzwand) vor höherer Lärmbelastung geschützt werden. Für die ca. 3.000 Anwohner, die bei der DB-Planung in Lahr von passiven Lärmschutzmaßnahmen und den damit verbundenen Einschränkungen bei der Lebensqualität betroffen wären, wäre dies nicht mehr möglich. Gleiches würde für die sogenannte Ettenbachtrasse, die in Lahr im Vergleich zur DB-Planung noch zusätzliche Gleise und mehr Lärm mit sich bringen würde, gelten. Sie wird deshalb von der Stadt Lahr entschieden abgelehnt.
Grundlage für die Position der Stadt war das vom Büro IDS, Herrn Seibert, erarbeitete Gutachten zur Machbarkeit autobahnparalleler Trassenvarianten. Dessen wesentliche Ergebnisse sind:
- Technisch stellt eine 2-gleisige Güterzugtrasse entlang der Autobahn kein großes Problem dar.
- Die Lärmsituation verbessert sich für das Stadtgebiet Lahr und für sämtliche an der Rheintalbahn gelegenen Gemeinden gegenüber der DB-Planung entscheidend. Nachts beträgt die Minderung beim Mittelungspegel 14 dB(A), d.h. für die menschliche Wahrnehmung mehr als eine Halbierung des Lärms.
- Im Vergleich zur Planung der DB reduziert sich bei einer autobahnparallelen Trassenführung die Zahl der von Lärm unmittelbar betroffenen Anwohner etwa um den Faktor 10.
- Folgen sind eine Verminderung des aktiven Schallschutzes entlang der bestehenden Rheintalbahn, insbesondere bei der Höhe der Schallschutzwände, sowie der vollständige Entfall von passiven Schallschutzmaßnahmen.
- Für die bestehenden Gleise der Rheintalbahn bleibt der gesetzliche Anspruch auf Lärmschutz aufgrund der Überholgleise in den Bahnhofsbereichen (wesentliche Änderung) bestehen.
- Dadurch, dass weder südlich von Offenburg noch auf Höhe von Herbolzheim / Kenzingen Überwerfungsbauwerke vorgesehen werden, wird auf den bestehenden Gleisen bis auf den Ziel- und Quellverkehr (z.B. Mosolf) kein Güterverkehr verbleiben.
- Argumente hinsichtlich des Betriebskonzeptes stehen einer autobahnparallelen Trasse nicht entgegen. Das Betriebskonzept der Bahn kann nahezu zu 100% erfüllt werden. Der Nahverkehr wird nicht geschwächt.
- Die Höhe der grob geschätzten Mehrkosten wird ebenfalls kein „Totschlagargument“ für eine autobahnparallele Trasse sein. So stehen den Mehrkosten Minderkosten gegenüber, die aus geringeren aktiven Lärmschutzmaßnahmen, dem Entfall des passiven Lärmschutzes etc. resultieren.
- Ebenfalls ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor stellt eine kürzere Bauzeit für die Trasse entlang der Autobahn dar. Ebenso die geringeren Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs auf der Rheintalbahn.
- Die Belastungen der Anlieger während der Bauzeit sind deutlich geringer.
Die Stadt Lahr wird die autobahnparallele Trasse in das anstehende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 7.3 einbringen. Bürgermeister Langensteiner-Schönborn: „Wir hoffen, dass die Deutsche Bahn AG, das Regierungspräsidium, das Eisenbahnbundesamt und natürlich auch die Politik sich dieser Einschätzung der autobahnparallelen Trasse anschließen werden.“